Verwaltungsgerichte in Halle stoppen Web-Sperren der GGL gegen bestimmte Glücksspielangebote
Eden Friedrich · Sep 8, 2026

Verwaltungsgerichte in Halle stoppen Web-Sperren der GGL gegen bestimmte Glücksspielangebote

Die Verwaltungsgerichte Halle haben am 6. August und am 24. August 2026 zwei Entscheidungen getroffen, durch die die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) daran gehindert wird, Web-Sperren oder Suchergebnis-Blockaden gegen bestimmte Glücksspielangebote anzuordnen, während die Gerichte einen strukturellen Vollzugsdefizit nach Paragraph 9 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 feststellten, der gegen EU-Recht verstößt, weil die Anwendung inkonsistent bleibt und illegale Markterweiterungen toleriert werden.
Hintergrund der gerichtlichen Entscheidungen
Die Urteile betreffen konkrete Fälle, in denen die GGL versucht hatte, Sperrverfügungen durchzusetzen, doch die Richter sahen in der Praxis der Behörde eine ungleiche Handhabung, die sowohl nationale Vorgaben als auch europäische Anforderungen verletzt, und die Bundesländer arbeiten derzeit an einer Erweiterung der Sperrbefugnisse durch eine Überarbeitung des Staatsvertrags.
Experten haben beobachtet, dass die GGL seit ihrer Gründung mit begrenzten Ressourcen und rechtlichen Hürden kämpft, sodass die Umsetzung von Paragraph 9 des GlüStV 2021 nicht einheitlich erfolgt, und die Halle-Urteile machen deutlich, dass eine solche Struktur EU-rechtliche Prinzipien der Kohärenz und Nichtdiskriminierung tangiert, während gleichzeitig Reformpläne der Länder voranschreiten.
Details zu den Urteilen vom August 2026
Am 6. August 2026 erklärte das Verwaltungsgericht Halle eine Sperrverfügung der GGL für unzulässig, weil die Behörde keine ausreichende Kontrolle über den gesamten Markt ausübt und illegale Angebote in Teilen toleriert, und am 24. August folgte ein zweites Urteil mit ähnlicher Begründung, das ebenfalls auf den Vollzugsdefizit und die daraus resultierende EU-Rechtswidrigkeit abstellte.
Die Entscheidungen stützen sich auf die Feststellung, dass Paragraph 9 des GlüStV 2021 eine lückenlose Durchsetzung voraussetzt, diese aber nicht gewährleistet ist, sodass die Blockaden gegen einzelne Anbieter nicht rechtmäßig angeordnet werden können, und die Richter verwiesen dabei auf europäische Vorgaben, die eine konsistente Anwendung erfordern, während die Bundesländer parallel an einer Stärkung der GGL arbeiten.
Auswirkungen auf den Glücksspielstaatsvertrag und EU-Recht
Die Halle-Urteile werfen Licht auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des GlüStV 2021, weil die Behörde strukturell nicht in der Lage ist, alle Angebote gleichermaßen zu überwachen, und dies führt zu einer Verletzung von EU-Grundsätzen, die eine einheitliche Regulierung verlangen, während die geplanten Vertragsreformen genau diese Sperrbefugnisse erweitern sollen, um künftige Vollzugsprobleme zu beheben.
Beobachter haben festgestellt, dass die Entscheidungen die Position der GGL schwächen, da sie nun in weiteren Verfahren mit ähnlichen Argumenten konfrontiert werden kann, und die Bundesländer sehen sich dadurch unter Druck, den Staatsvertrag bis Ende 2026 anzupassen, wobei im September 2026 erste Beratungen über die Reformvorschläge beginnen sollen.

Reformpläne der Bundesländer und nächste Schritte
Die Bundesländer haben angekündigt, die Sperrbefugnisse der GGL durch eine Änderung des GlüStV auszubauen, um den festgestellten Vollzugsdefizit zu beseitigen, und diese Maßnahmen sollen die Inkonsistenzen reduzieren, die die Gerichte kritisiert haben, während gleichzeitig die Einhaltung von EU-Recht sichergestellt werden soll.
Im September 2026 finden Vorbereitungsgespräche statt, in denen die Länder die Ergebnisse der Halle-Urteile einbeziehen wollen, und die Reform soll bis Ende des Jahres einen Bericht vorlegen, der konkrete Änderungen am Paragraph 9 vorsieht, um künftige gerichtliche Stopps zu vermeiden und eine kohärente Anwendung zu gewährleisten.
Schlussfolgerung
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle vom August 2026 markieren einen Wendepunkt für die GGL, weil sie die strukturellen Grenzen der Behörde aufzeigen und die Notwendigkeit einer Vertragsreform unterstreichen, während die Bundesländer im September 2026 die Weichen für eine angepasste Regulierung stellen, die sowohl nationale als auch europäische Anforderungen erfüllt.